Nierenförmiger Klemmspiegel in weiß/rot. Der Spiegelkopf ist aus Kunststoff.
Allgemeines:
Nach StVZO §56 benötigt in Deutschland jedes Kraftfahrzeug (einschl. Mofas) mindestens einen, in Fahrtrichtung links angebrachten Spiegel.
Die Anzahl der benötigten Spiegel hängt von der Erstzulassung (NICHT Baujahr) des Fahrzeuges ab:
- EZ vor 01.01.1990 1 Spiegel links
- EZ ab 01.01.1990 bis 100 km/h: Spiegel links
- EZ ab 01.01.1990 über 100 km/h: Spiegel links UND rechts
Die Fläche der Spiegelfläche muß, baujahrsabhängig, folgende Maße haben:
- bei einer Erstzulassung vor dem 17.06.2003 muß die Fläche min. 60cm² (bei runden Spiegeln der Ø >= 88 mm)
- bei einer Erstzulassung nach dem 17.6.2003 mindestens 69cm² (bei runden Spiegeln der Ø >= 94 mm)
Außerdem gilt:
- Bei Fahrzeugen die nach EG-Recht zugelassen sind (ab 01.10.2005) müssen Spiegel mit Prüfzeichen montiert sein.
- Fahrzeuge mit ABE Zulassung (vor 01.10.2005) müssen lediglich Spiegel verwenden die den oben genannten Kriterien genügen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Busch & Müller
Auf dem Bamberg 1
58540 Meinerzhagen
Deutschland
info@bumm.de
www.bumm.de